Wahlleistungen

In unserem Haus haben Sie die Möglichkeit, sogenannte Wahl- leistungen über die gesonderte Berechnung nichtärztlicher Leistungen zu vereinbaren. Hierfür schreibt § 17 Abs. 2 KHEntG vor, dass jeder Patient vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten ist. Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe diese Kosten deckt.

Wir bieten Ihnen im Bereich der Comfortstation die Wahl zwischen 1-Bett- und 2-Bett-Suiten (Kategorie S1 und S2). Darüber hinaus haben Sie auch auf den Regelstationen die Option, Ein-Bett- oder Zwei-Bett-Zimmer sowie spezielle Comfortmerkmale zu vereinbaren sowie eine Begleitperson unterzubringen und zu verpflegen.

Sollten Sie zu Einzelheiten des Angebots Fragen haben, stehen Ihnen die Sekretariate der Chefärzte unseres Hauses gerne zur Verfügung. Folgen Sie bitte einfach den nachstehenden Links zur jeweiligen Klinik: