Ein offenes Ohr, ein gutes Wort und Zeit

Das Seelsorgeteam im AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL arbeitet ökumenisch. Wir begleiten und unterstützen Menschen im Krankenhaus in ihren Anliegen und Sorgen. Allen, die es wünschen, bietet das Team bei seelischer Belastung Rat und Trost – unabhängig von Konfession und Nationalität. Außerdem sind die Mitglieder des Seelsorgeteams Ansprechpartner:innen für existenzielle und religiöse Fragen.  

Dieses Angebot richtet sich an Sie und Ihre Angehörigen sowie an Beschäftigte im Bethesda. Wir besuchen Sie gerne in Ihrem Zimmer oder vereinbaren mit Ihnen ein persönliches Gespräch. Auf Wunsch feiern die Seelsorger:innen mit Ihnen die Sakramente: das Abendmahl, die heilige Kommunion und die Krankensalbung.


Christliche Identität: Werte mit Leben füllen

Wir sehen Menschen im biblischen Sinne als Ebenbild Gottes. Deshalb stehen für uns der unendliche Wert und die unantastbare Würde jedes Menschen im Mittelpunkt. Die seelische und körperliche Gesundheit sind ein wichtiges Gut des Menschen. Als AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL versuchen wir Exzellenz in Medizin, Pflege und Management mit den Werten christlichen Handelns zu verbinden. Das haben wir uns zur Aufgabe gemacht.

Weitere Informationen dazu finden Sie im AGAPLESION Institut für Theologie – Diakonie – Ethik >

 

 

Seelsorge-Team

Die Mitarbeitenden des Seelsorgeteams sind über Ihre Station oder die angegebenen Telefonnummern zu erreichen.

Pfarrerin
Dorothee Nüllmeier

evangelisch
T (0202) 290 - 2972
dorothee.nuellmeier@agaplesion.de
dorothee.nuellmeier@ekir.de

Seelsorgerin (KSA)
Beate Weber

evangelisch
T (0202) 290 - 2942

Schwester
Ritty Chazhoor George

katholisch
T (0202) 290 - 2943

Seelsorge

    Wir möchten Sie herzlich einladen, mit uns gemeinsam Gottesdienst zu feiern.
    Sie sind am Freitag, 18:00 Uhr (evangelisch und katholisch im Wechsel), in der Krankenhauskapelle im Gartengeschoss herzlich willkommen! (Dauer etwa 30 Minuten)

    Die Bethesda-Kapelle ist durchgehend geöffnet und lädt ein zur Stille, Besinnung und Gebet. Sie liegt im Gartengeschoss des Hauses. Sie können die Gottesdienste in den Patientenzimmern auch über den Fernsehkanal mitverfolgen.

      Das ökumenische Seelsorgeteam im AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS WUPPERTAL sucht ehrenamtliche Mitarbeitende, die Patienten zum Gottesdienst einladen.

      Der Gottesdienst findet wöchentlich freitags um 18:00 Uhr statt. Wenn Sie Interesse an ökumenischer Zusammenarbeit haben und sich vorstellen können, Menschen auf den Stationen zum Gottesdienst einzuladen und zu begleiten, freuen wir uns über Ihre Unterstützung.
      Das ist uns ein großes Anliegen!

      Pfarrerin Dorothee Nüllmeier, Seelsorgerin im AGAPLESION BETHESDA KRANKENHAUS, informiert Sie gerne:
      T (0202) 2 90 - 29 72 (bitte sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter)

       

      Musik ist Balsam für die Seele – mit dieser Prämisse singen in regelmäßigen Abständen verschiedene Wuppertaler Chöre auf den Stationen für Sie und Ihre Zu- und Angehörigen und unsere Mitarbeiter.

      Inhalt fehlt.

      Ethik-Komitee

      Was das Ethik-Komitee für Sie tun kann

      Das Ethik-Komitee kann von Ihnen als Einzelperson oder vom Team zur Unterstützung in ethischen Fragen angefordert werden. 

      Es kann sich dabei z.B. um die strittige Einleitung, Fortführung oder Beendigung einer Therapie, die Interpretation einer Patientenverfügung, die Einhaltung der Schweigepflicht oder die Frage nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten handeln.

      Das Ethik-Komitee hat beratenden Charakter und spricht Empfehlungen aus. Diese entbinden den Einzelnen nicht von der persönlichen Entscheidung und Verantwortung im ethischen und rechtlichen Sinne.

      1. Fallbesprechungen
      Konfliktsituationen des klinischen Alltages werden in einer interdisziplinären Gesprächsrunde erörtert. Sie wird durch Mitglieder des Ethik-Komitees moderiert.

      2. Leitlinien
      Für Grundsatzfragen werden Empfehlungen erstellt. Dabei werden die aktuelle ethische Diskussion und die Rechtsprechung einbezogen.

      3. Fortbildungen / Veranstaltungen
      Interdisziplinäre Fortbildungen und Veranstaltungen  zu ethischen und medizinrechtlichen Themen werden angeregt und organisiert.

      Das Ethik-Komitee ist interdisziplinär zusammengesetzt. Es gehören ihm Mediziner und Pflegefachkräfte, Mitarbeitende des Sozialdienstes, der Verwaltung, der Hauswirtschaft und der Seelsorge an.

      Für eine vertrauliche Beratung wenden Sie sich an:

      Jürgen Woithe
      Leitender Seelsorger und Vorsitzender des Ethik-Komitees
      T (0202) - 290 2466

      Dr. med. Holger Löser
      Oberarzt und Palliativmediziner - Stellv. Vorsitzender des Ethik-Komitees
      T (0202) - 290 2440

      Reinhard Neeb
      Pflegerische Leitung Intensivstation- Stellv. Vorsitzender des Ethik-Komitees
      T (0202) - 290 2481

      Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

      So schwer es ist, sich mit möglichen Krankheiten, der eigenen Sterblichkeit und den damit verbundenen Fragen auseinanderzusetzen, so sinnvoll ist es, ihnen aufgrund der Rechtslage in Deutschland nicht auszuweichen. Nach intensiver gesellschaftlicher und parlamentarischer Diskussion trat am 1. September 2009 das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ mit dem Ziel in Kraft, für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf die Ablehnung lebensverlängernder oder -erhaltender Maßnahmen zu schaffen. Seitdem gibt es vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge:

      Vorsorgevollmacht mit oder ohne Betreuungsverfügung
      Damit kann eine Vertrauensperson zum Bevollmächtigten ernannt werden, der Ihre Behandlungswünsche kennt, um in kaum vorhersehbaren Situationen einer Krankheitsentwicklung in Ihrem Sinn eine gute Entscheidung für Ihre Behandlung zu treffen. Es ist sinnvoll, Ihre Vertrauensperson zusätzlich mittels einer Betreuungsverfügung als Betreuer vorzuschlagen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Vertrauensperson in allen Angelegenheiten für Sie handeln kann.

      Gesetzlicher Betreuer
      Statt ihre Vertrauensperson zu bevollmächtigen, können Sie jedoch auch eine weitere Person als Betreuer vorschlagen. Diese Person kann aber erst für Sie handeln, wenn ein Gericht sie als Betreuer bestellt hat. Das Gericht kann allerdings auch eine andere Person als  gesetzlichen Betreuer bestellen. Dieser gesetzliche Betreuer – ebenso wie der von Ihnen direkt Bevollmächtigte oder vorgeschlagene Betreuer – muss sich bei seinen Entscheidungen an Ihrem (mutmaßlichen) Willen orientieren.

      Patientenverfügung
      Zusätzlich zu einem Bevollmächtigten Ihres Vertrauens oder zum Vorschlag eines Betreuers können Sie über Ihre künftige Behandlung vorab durch eine Patientenverfügung entscheiden oder Behandlungswünsche festlegen. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Wertvorstellungen festhalten. So wird dafür Sorge getragen, dass im Ernstfall nach Ihren Vorstellungen gehandelt wird, selbst wenn der behandelnde Arzt und gegebenenfalls ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer Sie und Ihre Vorstellungen nicht persönlich kennen.

      Auf Wunsch können wir Ihnen eine Informationsschrift zur Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zur Verfügung stellen.

       

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